Reitbahnordnung
- Vor Betreten der Reitbahn ist deutlich „Tor frei“ zu fragen und die Antwort „Tor ist frei!“ ist abzuwarten, ebenso beim Verlassen der Bahn.
- In der Reitbahn dürfen sich zu Fuß nur Unterrichtspersonen aufhalten.
- Es wird auf der Mittellinie auf- und abgesessen.
- Ordnungsdienst in der Reitbahn hat der dienstälteste Reitlehrer bzw. Reiter, wenn kein Reitlehrer anwesend ist.
- Die Schulabteilung hat immer Vorrang und bleibt auch im Schritt am Hufschlag. Auf Anfänger und schwächere Reiter ist grundsätzlich Rücksicht zu nehmen.
- Beim Reiten auf zwei Händen und beim Wechseln begegnen einander die linken Hände.
- Der Reiter auf der linken Hand hat Vorrang, ebenso der Reiter am Hufschlag vor allen Figuren sowie allen geraden Linien (Mittellinie, Wechsellinie) und vor allen gebogenen Linien.
- Das Vorreiten (= Überholen) an der langen Wand ist nicht gestattet (Abwenden!).
- Longieren in der Bahn ist nur nach Absprache gestattet.
- In den Schulstunden besteht Helmpflicht!
- Zuschauer haben sich unbedingt ruhig zu verhalten!
- Nach dem Reiten ist das Pferd zu versorgen: Hufe auskratzen, Sattel und Zaumzeug in die Sattelkammer räumen (Putzzeug nicht vergessen!)
Außenplatz – Springen und Dressur – 70 x 50 m mit Flutlichtanlage
Außenplatz – Dressur – 20 x 40 m
Schrittmaschine – geeignet für 5 Pferde
Geländestrecke